Gericht und Gnade

Der rechtfertigende Gott ist ein gnädiger Gott. Er ist mit seiner Gnade im Recht. Er ist es in der Person Jesu Christi, in der sich Gottes Gnade ihr Recht verschafft hat.

Wenn Gott den Menschen allein aus Gnade rechtfertigt, dann wird damit im Blick auf Gott behauptet, dass sein Herz ganz und gar von seiner Gnade bestimmt wird. Und es wird im Blick auf den Menschen behauptet, dass ihn nur dieses ganz und gar barmherzige Herz Gottes und sonst nichts zu einem gerechten Menschen macht. Gott ist mit seiner Gnade im Recht. Indem er barmherzig ist, ist er gerecht. Barmherzigkeit ist sein Recht.

Gottes Gericht als Akt der Gnade ist dann aber auch das Gericht, mit dem Gott seine Gerechtigkeit durchsetzt (aller Ungnade wird ein Ende gesetzt). Gott erweist sich auch und gerade im Akt des Richtens als der gnädige Gott. Es wäre ein gnadenloser Gott, der dem Unrecht seinen Lauf liesse. Gott wäre gerade nicht gnädig, wenn er nicht der Richter wäre. Denn dann hätte die Weltgeschichte selbst das letzte Wort. Dann würden am Ende die Mörder über ihre Opfer triumphieren. Gibt es eine Rechtfertigung des Sünders, dann also nicht an Gottes Gericht vorbei, sondern durch die Gnade seines Richtens hindurch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert